Dem IGHI e.V. können sich andere
Hundevereine oder Ortsgruppen (Spezialgruppen)
anschließen, welche die Satzung des IGH e.V. anerkennen.
Alle dem IGHI e.V. angeschlossenen
Vereine oder Gruppen verpflichten sich, Ihre Welpen dem
Zuchtbuch des IGHI e.V. zu melden und dort auch
eintragen zu lassen.
Die Höhe der von jedem Mitglied zu
entrichtenden Jahresgebühr beträgt 50,- Euro und ist an
den Hauptverband dem IGHI e.V. bis zum 30.März des
jeweiligen Kalenderjahres zu entrichten. Die einmalige
Aufnahmegebühr von 10,- Euro pro Mitglied, wird
gesondert berechnet und dem angeschlossenen Verein oder
der Ortsgruppen als Anfangskapital zur Verfügung
gestellt. Ab dem zweiten Mitgliederjahr werden die
jährlichen Jahresgebühren der Mitglieder der
angeschlossenen Vereine oder Gruppen wie folgt
aufgeteilt.
-Die 50,-Euro jährliche Mitgliedsbeiträge
gehen an den Hauptverband des IGHI e.V.
-Der IGHI e.V. erstattet den
angeschlossenen Vereinen jährlich ………….Euro für jedes im
angeschlossenen Verein oder
Gruppe gemeldetes Hauptmitgliedes zurück.
Jeder angeschlossene Verein
oder Gruppe bleiben jedoch rechtlich selbständig. Der
IGHI e.V. übernimmt für diese angeschlossenen Vereine
oder Gruppen grundsätzlich keine HAFTUNG.
Ausstellungen und Veranstaltungen sind
dem IGHI e. V. jedes Jahr bis zum 15.01. des jeweiligen
Kalenderjahres zu melden. Es werden nur Ausstellungen
vom Hauptverband dem IGHI e.V. geschützt und zugelassen,
die ausschließlich für Rassehunde mit Ahnentafeln
stattfinden.
Der 1. Vorsitzende eines
Mitgliedervereins oder einer Mitgliedergruppe (Spezialgruppe) vertritt
in der jährlichen HV des IGHI e.V. die Mitglieder seines
Vereins oder seiner Gruppe mit einer Wahlstimme.
Die Aufnahme eines Vereins oder einer
Gruppe ist vorerst nur obligatorisch und wird bei der
nächsten HV des IGHI e.V. vom Vorstand mit einfacher
Mehrheit entschieden.
Stand
IGH e.V. / IGHI e.V. 2019