Jahreshauptversammlung
IGH e.V. - IGHI e.V.
Wann: 17.03.2024
Wo:
Pizzeria Puglia,
Paradiesstraße 1
Ort: 97225
Retzbach
Uhrzeit: ab 12.00
Uhr
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Weihnachtsfeier
Wann: 08.12.2024
Wo:
Pizzeria Puglia,
Paradiesstraße 1
Ort: 97225
Retzbach
Uhrzeit: ab
12.00 Uhr
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Wann:
Wo:
Ort:
Uhrzeit: wird noch
bekannt
gegeben
Weitere Info's
unter:
Tel: 09364/4880
Dietrich
Klaus
E-Mail:
KuCdietrich@aol.com
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Gruppentreffen
im IGH e.V.
Wann:
12.05.2024
fällt aus
Wo:
Ort:
Uhrzeit: ab
13.00 Uhr
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Wann: 04.08.2024
Wo: Biergarten
Himmelstadt
Uhrzeit: ab 13.00
Uhr
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Wann: 08.09.2024
Wo: "Biergarten
am Schoss -
Laudenbach"
Uhrzeit: ab 13.00
Uhr
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Weitere Info's
unter:
Tel: 09364/4880
Dietrich
Klaus
E-Mail:
KuCdietrich@aol.com
Über eine rege
Teilnahme an
unseren
Gruppentreffen
und
Veranstaltungen
freut sich die
Vorstandschaft
der
Interessengemeinschaft
Hundewesen
Freunde und
Gönner sind
herzlich
willkommen.
Alle
Austellungen
vom IGH
sind von
der IGHI
e.V.
geschützt
Es kann
jeder
Hundebesitzer
ausstellen,
gleich
welchen
Verein
oder
Verband
er
angehört.
Zugelassen
und
gleichberechtigt
sind
alle
Hunderassen.
Jeder
gemeldete
Hund ist
mit
seinen,
im
Zuchtbuch
eingetragenen
Namen zu
melden.
Wer
wissentlich
falsche
Angaben
macht
oder
Veränderungen
an
seinem
Hund
vornimmt,
um den
Richter
zu
täuschen,
bekommt
den
zuerkannten
Preis
nicht
ausgehändigt.
Dies
gilt
ebenso
für
diejenigen,
der
Richter
beleidigt
oder
dessen
Wertnote
kritisiert.
Das
Richterurteil
ist
unanfechtbar.
Formelle
Fehler
müssen
dem
Ausstellungsleiter
vorgetragen
werden.
Kranke
und
Krankheitsverdächtige
Hunde,
sowie
solche
die mit
Ungeziefer
behaftet
sind,
werden
zurückgewiesen.
Das
gleich
gilt
für Rüden
mit
Hodenfehler.
Hitzige
Hündinnen
sind
besonders
zu
schützen.
Die
Entscheidung
über
Zurückweisung
steht
allein
dem
Ausstellungsarzt,
Ausstellungsleiter
oder
dessen
Beauftragten
zu, dem
alle
auszustellenden
Hunde am
Eingang
der
Ausstellung
vorzuführen
sind.
Die auf
der
jeweiligen
Einladung
zur
Ausstellung
aufgeführten,
besonderen
veterinärärztlichen
Bestimmungen
sind
genauestens
einzuhalten.
Die
Hunde
haben
sich
zusammen
mit
Ihren
Aussteller
oder mit
dessen
Beauftragten
zwischen
8::00
und 9:00
Uhr auf
dem
Gelände
einzufinden.
Alle
Hunde
sind an
der
Leine zu
führen,
bissige
Hunde
müssen
einen
Maulkorb
tragen.
Die
Aussteller
sind
verpflichtet
bis zum
Austellungsschluß
auf dem
Ausstellungsgelände
zu
bleiben.
Bei
früheren
verlassen
besteht
kein
Anspruch
auf dem
zuerkannten
Preis.
Die
Ausstellungsleitung
übernimmt
keine
Haftung
für die
von den
Ausstellungshunden
angerichteten
Schäden.
Jeder
Hundebesitzer
haftet
für
diese
Schäden
selbst,
nach den
Bestimmungen
des BGB.
Die
Abgabe
der
umseitigen
Meldung
verpflichtet
zur
Zahlung
der
jeweiligen
Meldegebühr.
Dieses
beinhaltet
gleichzeitig
die
Anerkennung
der
Ausstellungsordnung.
Meldungen
können
nicht
zurückgezogen
werden.
Die
Ausstellungsleitung
ist
berechtigt,
Meldungen
ohne
Angaben
von
Gründen
zurückzuweisen.
Nachweise
über
Titel
und
Anwartschaften
sind
mitzubringen
und auf
verlangen
der
Ausstellungsleitung
vorzulegen.
Die
Aufrechterhaltung
der
Ordnung
obliegt
der
Ausstellungsleitung.
Dieser
ist
unbedingt
Folge zu
leisten.
Zuwiderhandlungen
haben
unter
Umständen
die
Entfernung
vom
Ausstellungsgelände
und den
Verlust
der
zuerkannten
Preise
und
Titel
zur
Folge.
Erfüllungsort
ist der
Sitz des
Veranstalters.
Kann im
Falle
höherer
Gewalt
die
Ausstellung
nicht
stattfinden
und auch
nicht
auf
einen
späteren
Termin
verlegt
werden,
so ist
die
Ausstellungsleitung
berechtigt
einen
Teil der
Meldegebühr
zur
Deckung
der
entstandenen
Kosten
zu
verwenden.
Meldungen
die nach
Meldeschluss
eingehen,
können
im
Ausstellungskatalog
nicht
berücksichtigt
werden.
Wer
seinen
Hund
angemeldet
und bis
Meldeschluss
nicht
entrichtet
hat,
zahlt am
Ausstellungstag
5.- Euro
Zuschlag.
Alle
Ausstellungshunde
müssen
eine
gültige
Tollwutschutzimpfung
nachweisen,
die
mindestens
4 Wochen
vor
Ausstellungsbeginn
gemacht
wurde
und
höchstens
1 Jahr
alt sein
darf.
Der
Impfpass
MUSS
vorgelegt
werden.
Für
Hunde
die aus
dem
Ausland
kommen,
ist
zusätzlich
zu
bescheinigen,
daß
innerhalb
der
letzten
3 Monate
vor
Ausstellung
der
Impfbescheinigung
weder am
Herkunftsort
noch in
dessen
Umgebung
bis zu
einer
Entfernung
von 20
Km,
Tollwut
amtlich
festgestellt
wurde.
Aussteller,
die
gemeldet
und
nicht
bezahlt
haben
oder
nicht
gekommen
sind,
sind
verpflichtet,
die
Gebühr
zu
zahlen.
Die
Ausstellungsleitung
ist
berechtigt,
diese
Gebühren
einzuklagen.
Laut §
11b des
Tierschutzgesetzes
ist es
verboten,
dass
Hunde an
Ohren
und Rute
kupiert
werden.
Dadurch
bedingt
werden
keine,
nach den
1.6.98
kupierten
Hunde,
zur
Ausstellung
zugelassen. |
!!!!! Vorerst
sind keine
Ausstellungen
geplant
!!!!!
Wann:
Wo:
Einlass: ab 8.30 Uhr
Beginn des
Richten: ab
9.30 Uhr
"Ausstellung
für alle Rassen"
Für das
leibliche Wohl
ist gesorgt.
Weitere Infos
unter, klick
hier:
Anmeldeformular
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Sollten Sie
das
Anmeldeformular
nicht öffnen
können, sende
Sie einfach eine
E-Mail mit
Betreff:
"Anmeldung
Ausstellung" an
folgende
Mailadresse:
KuCdietrich@aol.com
oder
stz-paradiesgarten@t-online.de
Stand
IGH e.V. / IGHI e.V. 2022